AGB
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen für LED-Lichtwerbeanlagen der Fa. Werbung & Druck Baumgartner
1 Geltungsbereich
(1) Der Kaufvertrag über LED-Lichtwerbeanlagen wird ausdrücklich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zwischen dem „Kunden" und der
Werbung & Druck Baumgartner
Prälat-Uttlinger Str. 4
84503 Altötting
dem „Verkäufer", geschlossen.
(2) Diese AGB gelten für alle mit dem Verkäufer geschlossenen Verträge über den Erwerb und die Lieferung von Waren, Dienstleistungen oder Mietgegenständen.
(3) Unser Waren- und Dienstleistungsangebot und diese AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer. „Unternehmer" im Sinne dieser AGB ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 Bürgerliches Gesetzbuch).
(4) Anderslautende AGB und Einkaufsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung und werden nicht akzeptiert, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
(5) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
2 Vertragsschluss
(1) Der Kauf- und Liefervertrag kommt erst durch den Versand einer Auftragsbestätigung per Email oder die Zusendung des von Ihnen bestellten Artikels zustande.
3 Preise
(1) Bei unseren Preisen handelt es sich um Nettopreise zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen USt. Es gilt der bei Abschluss der Bestellung angegebene Preis. Die Umsatzsteuer wird in den Rechnungen gesondert ausgewiesen.
(2) Bei einer Bestellung von Kleinmengen unter einem Auftragswert von 50 Euro berechnen wir einen Mindermengenzuschlag (i.H.v 5€).
4 Versandkosten und Lieferkosten
Zusätzlich zu den jeweils angegebenen Preisen werden die tatsächlich anfallenden Versand- oder Lieferkosten von einem Paketdienst oder einer Spedition berechnet. Bei Lieferung durch uns werden die anfallenden Kosten vorher errechnet und angeboten. Im Rahmen der zollamtlichen Behandlung können noch weitere Kosten für Zollabfertigungsgebühren und Lagergebühren anfallen, da die Module aus dem nichteuropäischen Ausland angeliefert werden.
5 Gefahrenübergang und Gewährleistung
(1) Holt der Kunde die Ware in den Räumlichkeiten vom Verkäufer ab, geht die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Beschädigung mit der Übergabe der Ware auf den Kunden über. Ansonsten geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Ware durch das beauftragte Transportunternehmen dem Kunden übergeben wurde.
(2) Die Gewährleistung beginnt mit der Ablieferung der Ware und richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei Eintreffen hat der Kunde die Ware unverzüglich auf Mängel und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel der Ware oder Leistung vom Verkäufer müssen unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware, schriftlich angezeigt werden. Werden die Mängel nicht rechtzeitig angezeigt, gilt die Ware als genehmigt. Damit erlöschen die entsprechenden Gewährleistungsrechte des Kunden.
(3) Sofern der Kunde Unternehmer ist, beträgt die Verjährungsfrist für die Gewährleistungsansprüche ein Jahr ab Lieferung oder Montage.
(4) Der Verkäufer übernimmt keine Gewährleistung für die gewöhnliche Abnutzung der Ware sowie Mängel, die durch fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Bedienung bzw. außergewöhnliche Betriebsbedingungen entstehen. Der Verkäufer weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei LED-Modulen und Netzteilen um Verbrauchs- bzw. Verschleißmaterial (Leuchtmittel) handelt. Hierfür besteht keine Gewährleistung, außer für Bruch bei der Lieferung. Ferner liegt insbesondere bei LED-Modulen und einzelner Pixelfelder bei einer Fehlerrate (Out of Control Pixel Rate) < 0,01% kein Mangel vor. Der Verkäufer weist darauf hin, dass LED-Module und Netzteile zur Verwendung im Freien für einen Temperaturbereich von -20°C bis +60°C freigegeben sind. Bei niedrigeren oder höheren Temperaturwerten z.B. bei Verwendung im Hochgebirge oder an Ständerwänden ohne Hinterlüftung bzw. geregeltem Luftaustausch (z.B. durch Ventilatoren), kann es zu einer Vereisung bzw. Hitzestau der LED-Module kommen. Bei Abweichungen von den oben genannten Betriebsbedingungen durch die örtlichen und baulichen Gegebenheiten liegt ebenfalls kein Mangel vor.
(5) Werden Reparaturen oder Veränderungen vom Kunden oder von dritter Seite ohne schriftliche Einwilligung vom Verkäufer am Liefergegenstand vorgenommen, so erlischt jede Gewährleistung. Satz 1 gilt nicht, wenn der Kunde unzweifelhaft nachweist, dass die in Rede stehenden Mängel nicht durch die von ihm oder dem Dritten durchgeführten Änderungen verursacht wurden. Sofern es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher handelt, d.h. eine natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, so wird im Falle eines Mangels gemäß § 476 BGB innerhalb der ersten sechs Monate seit Gefahrübergang vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war.
(6) Der Verkäufer gewährleistet, dass die verkaufte Ware zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges frei von Material- und Fabrikationsfehlern ist und die vertraglich zugesicherten Eigenschaften hat. Konstruktions- und Formänderungen, die auf die Verbesserung der Technik bzw. auf Forderungen des Gesetzgebers zurückzuführen sind, bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich ver- oder geändert wird und die Änderungen für den Kunden zumutbar sind.
(7) Bei Reklamationen muss das Kaufdatum mit einer Rechnung nachgewiesen werden. Der reklamierte Artikel muss zusammen mit einer Kopie der Rechnung, ausreichend frankiert, eingeschickt werden. Der Verkäufer hat während der Gewährleistungspflicht das Recht auf kostenlose Nachbesserung. Ein teilweiser oder vollständiger Austausch des Artikels ist zulässig. Werden Mängel innerhalb angemessener Frist nicht behoben, so hat der Käufer Anspruch auf Wandlung oder Minderung. Es gilt § 476a BGB.
6 Zahlungsbedingungen
Wir bieten Kunden die folgenden Zahlungsmöglichkeiten an:
- Zahlung per Vorkasse:
Nach Eingang der Bestellung erhalten Kunden eine Bestellbestätigung mit unserer Rechnung im Anhang. In der Rechnung finden Sie die Rechnungs-Nummer und unsere Bankverbindung für die Anweisung der Vorkasse. Die Produktion Ihrer Bestellung erfolgt nach Zahlungseingang des Rechnungsbetrags auf unserem Konto. Dies kann je nach Bearbeitungsgeschwindigkeit der Banken bis zu 2 Werktage in Anspruch nehmen. Bitte beachten Sie, dass sich dadurch der angegebene Liefertermin verschieben kann.
Kontoinhaber: Werbung & Druck Baumgartner
Bank:
IBAN:
- Zahlungsmöglichkeit per Rechnung oder Lastschrift für Bestandskunden:
Bestandskunden bieten wir darüber hinaus auf Anfrage die Zahlung per Rechnung, sowie im Wege des Lastschriftverfahrens - nach erteilter Einzugsermächtigung - an.
7 Lieferbedingungen – Gefahrtragung, Versand, Verzug
(1) Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden, sobald die Ware der zur Ausführung der Versendung bestimmten Versandunternehmens übergeben worden ist.
(2) Die Auslieferung der Ware vom Verkäufer an das Versandunternehmen erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsschluss. Die Lieferzeit ist sodann vom Versandunternehmen (DPD/ DHL) abhängig und beträgt ca. drei bis fünf Werktage.
(3) Im Falle höherer Gewalt, wozu auch Materialmängel, Betriebsstörungen, Streiks oder behördliche Maßnahmen - jeweils auch bei unseren Vorlieferanten - gehören, sind wir berechtigt ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten oder die Lieferung nach Absprache mit dem Kunden entsprechend hinauszuschieben.
(4) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden,
einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben ausdrücklich vorbehalten.
(5) Sofern die Voraussetzungen von vorstehendem Abs. (3) vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
8 Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Erhalt aller Zahlungen aus dem zugrunde liegenden Vertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, vor allem bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache nach Setzung einer angemessenen Frist zurückzunehmen. In dieser Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Nach der Rücknahme der Kaufsache sind wir zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
(2) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Drittwiderspruchsklage zum Vollstreckungsschutz erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Drittwiderspruchsklage zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
(3) Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache in seinem ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich USt.) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, ist hiervon unberührt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Wenn dies aber der Fall ist, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt sowie alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
(4) Die Verarbeitung oder Umbildung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Kaufsache durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden, Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag, einschließlich UST) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
(5) Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden, Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag, einschließlich UST) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Wenn die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
(6) Der Kunde tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.
(7) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
9 Haftung
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, mithin solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages ermöglichen („Kardinalpflichten") und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Er haftet bei leichter Fahrlässigkeit ferner unbeschränkt bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung des Anbieters auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
10 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ohne die vorherige Zustimmung des Verkäufers ist dem Kunden untersagt, seine Ansprüche aus diesem Vertrag an Dritte abzutreten.
(3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz des Verkäufers (Altötting). Der Verkäufer kann den Kunden dennoch an seinem Wohn- oder Geschäftssitzgericht verklagen.
(4) Sollte eine Klausel unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben zu ersetzen.
MO-DO: 08:00–17:00
FR, SA: 08:00–12:30
SO, Feiertag: geschlossen
Geschäftsführer:
Hans Baumgartner
Umsatzsteuer-ID-Nr.
DE127590026
eMail: info@werbung-druck-baumgartner.de
Webseite: https://www.werbung-druck-baumgartner.de
Fotoquellen: www.fotolia.com, Hans Baumgartner
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